Nachbarschaftshilfe – Ausweitung der Beutreuungs- und Entlastungsleistungen
Liebe Mitglieder und Interessierte,
nach §45 im SGB XI stehen jedem Pflegebedürftigen verschiedene zusätzliche Leistungen im Monat zu.
Hier wurde anlässlich der Corona-Pandemie eine Erweiterung vorgenommen. Zu den Betreuungs- und Entlastungsleistungen wurde die Nachbarschaftshilfe ergänzt.
Selbstverständlich handhabt jedes Bundeslandes sowie jede Krankenkasse die Ausweitung anders.
Jedoch hilft die Website “einzelhelfer.de”, allgemeine Fragen zu den Voraussetzungen, Rechtsverordnungen, Versicherungsschutz etc. zu klären.
Bleiben Sie gesund!
Ihre Interessengemeinschaft Fragiles-X e.V.