Die Ausbildung zum Fachwerker oder zur Fachwerkerin ist eine Form der Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung nach Paragraf 66 Berufsbildungsgesetz und Paragraf 42 der Handwerksordnung. Sie ist – im Gegensatz zu einer regulären Ausbildung – stärker praxisorientiert und die theoretischen Anforderungen im Berufsschulunterricht sind verringert. Etwas “fittere” Mädchen mit Fragilem-X (und auch Jungen) sind diesen Weg erfolgreich gegangen. Es lohnt sich also, sich genauer über die Rahmenbedingungen zu informieren.
Werker- oder Helferberufe sind anerkannte Ausbildungsberufe in den verschiedenen Berufen des Handwerks, des Gartenbaus sowie der Hauswirtschaft. Sie bieten insbesondere praktisch veranlagten Jugendlichen die Möglichkeit, zu einer wertvollen Fachkraft in ihrem Betrieb zu werden.
Die Ausbildung zum Werker oder Helfer ist staatlich anerkannt und endet nach drei bzw. dreieinhalb Jahren mit einer Abschlussprüfung. Hier stehen insbesondere die praktischen Fertigkeiten im Vordergrund. Der theoretische Teil konzentriert sich auf ein breites Grundwissen.
Werker- oder Helferberufe gibt es in fast allen Bereichen des Handwerks, des Gartenbaus sowie der Hauswirtschaft. Beispiele sind Beikoch, Dienstleistungshelfer(in), Metallbearbeiter, Fachwerker im Gemüsebau… um nur einige Beispiele zu nennen.
Werker werden vorwiegend in Berufsbildungswerken ausgebildet, um eine bessere Abstimmung zwischen Theorie und Praxis zu erzielen. In enger Zusammenarbeit mit Berufsschulen zu individuellen Lernförderung wird hier das theoretische Wissen vermittelt.
Wer bildet aus?
Ausbilden können sowohl Ausbildungsbetriebe als auch Berufsbildungswerke. Voraussetzung für die Zulassung zu einer Berufsausbildung zum Werker, zur Werkerin ist in der Regel eine Eignungsuntersuchung, die durch die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst wird. Zu einigen Berufen gibt es eigene Fachwerkerausbildungen, beispielsweise den Beikoch/Beiköchin (Koch/Köchin), Metallfachwerker/-in (Metallbauer/-in), während bei anderen Berufen die eigentliche Ausbildung theoriereduziert absolviert werden kann (Friseur/-in). Die Regelungen zu den Werkerausbildungen sind sehr unterschiedlich, was die einzelnen Berufe angeht. Deswegen ist es bei Interesse sinnvoll, sich durch die Agentur für Arbeit oder im Berufsinformationszentrum zu informieren.
Wie lange dauert eine Werkerausbildung?
Die Dauer der Werkerausbildung beträgt je nach Berufsbild zwei bis drei Jahre. Bei einer guten Leistung besteht in einigen Berufsfeldern die Möglichkeit die theoriereduzierte Ausbildung durch ein drittes und/oder viertes Jahr zu einer Vollausbildung zu erweitern.
Wo erhalte ich nähere Informationen?
Die örtliche Agentur für Arbeit (Reha) oder das Berufsinformationszentrum vor Ort informiert Sie gern.
Welche Ausbildungsberufe sind möglich?
“Klassische” Beispiele für Werkerausbildungsberufe sind:
- Beikoch/Beiköchin
- Helfer/-in im Gastgewerbe
- Metallfachwerker/-in
- Fachpraktiker/-in für Holzverarbeitung
- Helfer/-in in der Hauswirtschaft
- Fachwerker Gartenbau
- Fachwerker Recycling