In einem integrativen Kindergarten gibt es eine oder mehrere integrative Gruppen, in denen körperlich oder geistig behinderte Kinder mit nicht behinderten Kindern gemeinsam gefördert werden. Die Gruppenstärke ist in der Regel kleiner als im Regelkindergarten (15 Kinder, davon 3 bis 5 Kinder mit Behinderung), meist arbeiten hier zwei ErzieherInnen sowie eine zusätzliche Heilpädagogische Kraft. Auch die Räume sind größer als im Regelkindergarten und oft besonders an die Bedürfnisse der Kinder ausgestattet. Es gibt zusätzliche Räume zum Durchführen von Therapien wie Logopädie, Ergotherapie und Krankengymnastik. Dies bietet eine große Entlastung für die Eltern und ihre Kinder, die nachmittags nicht noch zusätzliche Therapiefahrten auf sich nehmen müssten.
In einem integrativen Kindergarten wird niemand wegen einer Behinderung ausgegrenzt, sondern eben so angenommen, wie er ist – von allen. In einer Gruppe mit integrierten Kindern wird die Rücksicht, die Toleranz enorm gefördert. Beide Kindergruppen erkennen, dass eine Behinderung einen Menschen nicht schlechter macht und ein gesunder Mensch keineswegs besser ist. Der Nachwuchs lernt also, dass Rücksicht keine Floskel ist, sondern bedeutet, wirkliche Achtung gegenüber einem schwächeren Menschen zu besitzen.
Dass man integrative Kindergartengruppen häufig in Einrichtungen mit Montessori Pädagogik trifft, ist kein Zufall, denn durch das Montessori-Konzept und der Tatsache, dass dort die Kinder in ihrem Selbstvertrauen gestärkt werden und mit den Sinnen lernen, werden Kinder mit Behinderung gestärkt.
Säulen dieser Methode sind die speziell ausgebildeten Erzieher und Pädagogen: Durch gezieltes Handeln oder Nichthandeln, werden „normale“ Kinder auf keinen Fall in ihrer Entwicklung ausgebremst, weil sie immer warten müssen (dieses Vorurteil existiert wirklich), sondern sogar bestärkt. Mit Sicherheit ist das Erlernen von Geduld hierfür ein Grund, denn Geduld braucht man ein Leben lang.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für die Betreuung eines Kindes mit Behinderung in einer integrativen Kita werden in der Regel vom Land getragen (Eingliederungshilfe). Auch die Übernahme von Fahrtkosten/die Inanspruchnahme eines Fahrdienstes vom Wohnort zur Kindertagesstätte wird übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung oder Ihrem zuständigen Sozialamt.
Wo beantragt man einen integrativen Kita-Platz?
Anträge für behinderte Kinder, die integrativ in einer Kinderkrippe/Kindertagesstätte betreut werden sollen, können Sie beim Sozialamt der Landkreise bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk das Kind wohnt, stellen.