Es handelt sich bei der “Unterstützten Beschäftigung” um ein Vorgehen, welches die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung – unterstützt von professionalen Fachkräften – in Einklang bringt mit der Arbeitswelt.
Unterstützte Beschäftigung hat zum Ziel, mehr Menschen mit Behinderung und besonderem Unterstützungsbedarf eine betriebliche Beschäftigung zu eröffnen und ermöglicht so eine inklusive Teilhabe am Arbeitsleben und an der Gesellschaft. Un terstützte Beschäftigung umfasst die berufliche Orientierung und Vorbereitung, die Arbeitsplatzerprobung, die Qualifizierung im Betrieb durch Jobcoaches, die Vermittlung und die langfristige Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses. Arbeit nach dem Konzept „Unterstützte Beschäftigung“ orientiert sich an den individuellen Fähigkeiten sowie den gestaltbaren Anforderungen von Arbeitsplätzen. So können neue passgenaue Arbeitsplätze entstehen, die unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedürfnisse an den Fähigkeiten und Fertigkeiten des Menschen mit Behinderung ausgerichtet sind.
Ist die individuelle Leistungsfähigkeit so weit eingeschränkt, dass eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht erreicht werden kann, kann es sinnvoll sein, einen betrieblichen Arbeitsplatz als ausgelagerten Werkstatt-Außenarbeitsplatz zu schaffen .
Seit 2009 besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung von Maßnahmen der Unterstützten Beschäftigung nach den Regelungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (§ 38a SGB IX) . Ziel ist es, insbesondere für Jugendliche, für die auf Grund ihrer Behinderung eine Ausbildung nicht in Betracht kommt, eine ihrem Leistungsvermögen entsprechende Arbeitsstelle zu finden. Die Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ ist in zwei Phasen unterteilt. Die erste Phase der „Individuellen betrieblichen Qualifizierung (InbeQ)“ dient der Orientierung, Qualifizierung und Stabilisierung während betrieblicher Praktika. Sogenannte Jobcoaches oder Qualifizierungstrainer/innen unterstützen arbeitsuchende Menschen mit Behinderung, v . a . durch die Begleitung und Qualifizierung im Betrieb. Projekttage mit berufsbezogenen und persönlichkeitsbildenden Angeboten finden während der gesamten Maßnahmedauer, die i . d . R . 24 Monate beträgt, statt. Ziel der „InbeQ“ ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis . Sofern dieses Ziel erreicht wird und weiterer Unterstützungsbedarf besteht, kommt bei Bedarf die zweite Phase, die Berufsbegleitung, zum Einsatz. Ziel ist es, sowohl Arbeitnehmer/innen als auch Arbeitgeber/innen arbeitsplatzstabilisierend zu unterstützen.
Woher kommt Unterstützte Beschäftigung und wie erfolgreich ist sie?
Unterstützte Beschäftigung oder „Supported Employment“ ist ein Ansatz, der bereits Ende der 70er Jahre in den USA entwickelt wurde und seit den 90er Jahren auch in Deutschland Beachtung gefunden hat. Als bekannte Repräsentanten für diesen Ansatz in Deutschland gelten die Hamburger Arbeitsassistenz und die ACCESS Integrationsbegleitung in Erlangen. Beide Fachdienste finden in Fachkreisen Anerkennung für ihre nachweislich qualitativ hochwertige Arbeit, die sich auch an den nachhaltigen Vermittlungserfolgen messen lässt. 60 bis 70 % aller unterstützten Teilnehmer/innen konnten in betriebliche Arbeitsverhältnisse wechseln.
Wer kann mir helfen, wenn ich Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche brauche?
Grundsätzlich ist die Agentur für Arbeit Ihr Ansprechpartner. Dort kann man Sie beraten, welche Schritte Sie gehen können. Sollte Ihr Kind in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sein, sprechen Sie Ihren Sozialdienst an, ob die Werkstatt Ihnen entsprechende Angebote einer betrieblichen Qualifizierung anbieten kann bzw. mit einem externen Fachdienst zusammenarbeitet, der diese Angebote macht. Fragen Sie die Berater/innen auch, was Ihr Kind leisten muss, damit die Chancen auf Integration in einen Betrieb erhöhen werden können.
Kann man als Arbeitgeber/in finanzielle Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bekommen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Arbeitsagentur und andere Kostenträger können eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich) durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt fördern. Die Dauer und Höhe des Zuschusses ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig. Die Agentur für Arbeit kann spezielle Eingliederungszuschüsse zahlen. Bei behinderungsbedingter dauerhafter Minderleistung kann zum Beispiel auch ein so. Minderleistungsausgleich über das Integrationsamt finanziert werden. Hier gibt es immer wieder auch länderspezifische Sonderprogramme. Behinderungsbedingte Einschränkungen wie z . B . ein langsameres Arbeitstempo oder mangelnde Flexibilität können so finanziell ausgeglichen werden. Eine Antragstellung wird von den Integrationsfachkräften gerne unterstützt.
Wenn ich ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingehe, gibt es dann weiterhin Unterstützung durch Fachdienste?
Ja, die Integrationsfachdienste (Adressen sind über das Internet zu finden, www.integrationsämter .de) unterstützen sowohl Arbeitnehmer/innen mit Behinderung als auch Arbeitgeber/innen bei allen Fragen die im Arbeitsalltag auftreten. Gesetzliche Regelungen sind in den § 109 ff . SGB IX zu finden.
Wie viele Stunden können und dürfen Menschen mit Behinderung arbeiten?
Die vereinbarten Arbeitszeiten sind so vielfältigwie die Menschen, die dahinter stehen. Die Spanne reicht von 20 bis zu 40 Wochenstunden . Wichtig ist jedoch zu wissen, dass die Begleitenden Hilfen der Integrationsfachdienste (§ 109 ff SGB IX) erst bei einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis mit 15 oder mehr Stunden zum Einsatz kommen können.
Was macht eigentlich ein Jobcoach?
Jobcoaches sind Trainer/innen, Unterstützer/innen und Vermittler/innen zugleich. Sie unterstützen Menschen mit Behinderung auf ihrem Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt und nehmen dabei natürlich die betrieblichen Interessen und Möglichkeiten genauso ernst. Sie unterstützen die Suche einer betrieblichen Praktikumsstelle, sind aktiv an der Qualifizierung und Einarbeitung im Betrieb beteiligt und sorgen so dafür, dass das betriebliche Personal entlastet wird und die Menschen mit Behinderung genau die Unterstützung bekommen, die notwendig ist, um Selbständigkeit zu erlangen.
Wann kann ein Werkstatt-Außenarbeitsplatz sinnvoll sein?
Ein Werkstatt-Außenarbeitsplatz ist für Menschen mit Behinderung geeignet, wenn sie in ihrer Leistungsfähigkeit so weit eingeschränkt sind, dass eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für die Arbeitgeber/in trotz aller Zuschüsse betriebswirtschaftlich nicht interessant ist. Die Arbeitgeber/in zahlt in diesen Fällen an die Werkstatt für behinderte Menschen eine Vergütung, die dem Leistungsniveau der Mitarbeiter/in mit Behinderung angepasst ist.
Was passiert, wenn man die Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr schafft?
Grundsätzlich steht die Werkstatt für behinderte Menschen allen Personen offen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Im Falle eines Arbeitsplatzverlustes wird auf Ihren Antrag hin vom zuständigen Kostenträger (z . B . Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger) geprüft, ob Ihr Kind behinderungsbedingt auf den Rahmen einer Werkstatt für behinderte Menschen angewiesen ist. Sollte dies der Fall sein, hat Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf einen Werkstattplatz.