Für behinderte Menschen und ihre Familien ist es nicht immer leicht, sich im Dickicht der Sozialleistungen zurecht zu finden. Eine Broschüre des bvkm will daher einen Überblick über die Leistungen geben, die Menschen mit Behinderungen zustehen. “Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es” steht auf der Seite des bvkm in folgenden Sprachen zum Download bereit:
- Broschüre deutsch
- Broschüre türkisch
- Broschüre arabisch
- Broschüre englisch
- Broschüre französisch
Das Merkblatt gibt einen ausführlichen Überblick über die finanziellen Hilfen, die Menschen mit Behinderungen beanspruchen können. Dargestellt wird u.a., welche Leistungen von den Kranken- und Pflegekassen erbracht werden und welche Leistungen beim Sozialamt zu beantragen sind.
Hier seien nur einige Nachteilsausgleiche erwähnt, die in den meisten Fällen beim vom Fragilen-X betroffenen Personen Anspruch finden:
- Behindertenausweis
- Steuerliche Vorteile
- Unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr (sowie kostenlose Mitnahme einer Begleitperson)
- Befreiung von der KfZ-Steuer
- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (Pflegegeld/Pflegestufe, familienentlastende Dienste, Verhinderungspflege)
- Übernahme der Kindergartenbeiträge durch den Sozialhilfeträger (abhängig vom Bundesland)
- Persönlicher Assistent/Integrationshelfer beim Besuch in einer integrativen Regelschule
- Erweiterter Kindergeldanspruch auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres
- Eingliederungshilfe zur Teilhabe an der Gesellschaft (Arbeit, Freizeit, Wohnen)
- Das “Persönliche Budget”
- Übernahme/Bezuschussung von Kosten bei Heimunterbringung
- Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung
- Rabatte beim Neuwagenkauf (Fabrikatsabhängig – nachfragen lohnt)
Weitere Informationen und Detailerläuterungen finden sich auch im Familienratgeber von Aktion Mennsch.
Welche Steuervergünstigungen gibt es?
Das Einkommensteuergesetz (EStG) sieht verschiedene Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen vor. So kann ein behinderter Mensch beispielsweise wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die ihm unmittelbar infolge seiner Behinderung erwachsen, einen Pauschbetrag (Behindertenpauschbetrag) in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Durch den Behindertenpauschbetrag werden die typischen Mehraufwendungen eines behinderten Menschen wie z.B. erhöhter Wäscheverbrauch sowie die Kosten der Unterbringung in einem Heim usw. abgegolten. Die Höhe des Pauschbetrages richtet sich nach dem dauernden Grad der Behinderung (GdB). Als Pauschbeträge werden gewährt bei einem GdB
von 25 und 30 310 Euro
von 35 und 40 430 Euro
von 45 und 50 570 Euro
von 55 und 60 720 Euro
von 65 und 70 890 Euro
von 75 und 80 1.060 Euro
von 85 und 90 1.230 Euro
von 95 und 100 1.420 Euro
Für behinderte Menschen, die hilflos sind (Merkzeichen „H“ im Schwerbehindertenausweis) und für Blinde erhöht sich der Pauschbetrag auf 3.700 Euro. Der Pauschbetrag eines behinderten Kindes kann auf Antrag auf die Eltern übertragen werden, wenn das Kind ihn nicht selbst in Anspruch nimmt und die Eltern für das Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten.
Neben dem Behindertenpauschbetrag können weitere außergewöhnliche Belastungen des behinderten Menschen gesondert in der Einkommen-steuererklärung geltend gemacht werden. Hierzu zählen z.B. Kosten für Privatfahrten und Krankheitskosten.
Ein Pflegepauschbetrag in Höhe von 924 Euro steht Steuerpflichtigen zu, die pflegebedürftige Angehörige in deren oder der eigenen Wohnung pflegen. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person hilflos, also ständig auf fremde Hilfe angewiesen ist. Nachzuweisen ist dies durch das Merkzeichen „H“ im Schwerbehindertenausweis oder durch die Einstufung in Pflegestufe III. Außerdem darf der Steuerpflichtige für die Pflege keine Einnahmen erhalten. Als Einnahme wird dabei grundsätzlich auch das Pflegegeld angesehen, das der Pflegebedürftige von der Pflegeversicherung erhält und an den Angehörigen zu dessen eigener Verfügung weitergibt (zum Beispiel als finanzielle Anerkennung für die geleistete Pflege). Für Eltern behinderter Kinder gilt allerdings eine Ausnahmeregelung: Das Pflegegeld, das sie für ihr Kind erhalten, stellt unabhängig von seiner Verwendung keine Einnahme dar.
Befreiung von der Kfz-Steuer - geht das?
Schwerbehinderte Menschen, die ein Kraftfahrzeug halten, können aufgrund des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) voll oder teilweise von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden, wenn das Fahrzeug nur im Zusammenhang mit ihrer Fortbewegung oder der Führung ihres Haushalts benutzt wird. Der Steuervorteil steht dem schwerbehinderten Menschen nur auf schriftlichen Antrag zu, der gleichzeitig mit der Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde oder seit 2014 bei den Hauptzollämtern gestellt werden kann.
In vollem Umfang befreit sind Fahrzeuge von schwerbehinderten Menschen mit dem Merkzeichen H, Bl oder aG im Schwerbehindertenausweis. Die Kraftfahrzeugsteuer ermäßigt sich um 50 Prozent für schwerbehinderte Menschen, die infolge der Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder gehörlos (Merkzeichen Gl) sind, sofern die genannten Personen auf ihr Recht zur unentgeltlichen Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln verzichtet haben.
Die Vergünstigungen können unter den genannten Voraussetzungen auch von minderjährigen Kindern in Anspruch genommen werden. In diesem Fall muss das Fahrzeug auf den Namen des behinderten Kindes zugelassen werden und darf von den Eltern nur für Fahrten benutzt werden, die im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung des behinderten Kindes stehen.
Gibt es Kindergeld auch, wenn das Kind älter als 18 ist?
Kindergeld wird Eltern grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ihres Kindes bezahlt. Es beträgt für die ersten beiden Kinder jeweils 184 Euro, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 215 Euro im Monat.
Den Eltern eines behinderten Kindes kann auch nach Eintritt der Volljährigkeit ein Anspruch auf Kindergeld zustehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Letzteres ist unter anderem der Fall, wenn das Kind nicht in der Lage ist, seinen gesamten notwendigen Lebensbedarf durch eigene Mittel (Einkommen, Rente usw.) zu decken. Der Lebensbedarf eines behinderten Kindes setzt sich aus einem gesetzlich festgesetzten Grundbedarf (dieser beläuft sich im Jahr 2014 auf 8.354 Euro) und dem behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen. Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, www.bvkm.de 24
Liegen die genannten Voraussetzungen vor, besteht der Anspruch auf Kindergeld ohne Rücksicht auf das Alter des Kindes.
Weiterführende Literatur:
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (Hrsg.): Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung – Merkblatt für Eltern behinderter Kinder (mit Beispielrechnungen zum Anspruch auf Kindergeld)
Was ist das "Persönliche Budget"?
Seit 2008 haben Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Die Idee: Geld statt Sachleistung. Sie macht aus Hilfeempfängern Arbeitgeber – und ermöglicht somit ein höheres Maß an Selbstbestimmung.
Wer sich für das Persönliche Budget entscheidet, kann das Geld für so unterschiedliche Dinge wie Hilfen im Haushalt, Behördengänge, Arztbesuche, Assistenz bei Arbeit oder Ausbildung, Fahrdienste oder Kino- und Theaterbesuche aufwenden. Manchmal wird so der Weg aus einem Heim in die eigene Wohnung geebnet. Grundsätzlich kann jedoch auch jemand, der in einer Einrichtung lebt, ein Persönliches Budget beantragen.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für das Persönliche Budget ist der Paragraf 17 des neunten Sozialgesetzbuchs (§ 17 SGB IX). Dort heißt es: „Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“
Nähere Informationen zur Antragstellung, Art und Umfang der Leistungen finden Sie bsw. hier: http://www.familienratgeber.de/recht/persoenliches_budget.php