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    Schwerbehindertenausweis

    Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50% beträgt gelten als schwerbehinderte Menschen gem. § 2 SGB IX. Dabei wird bewertet, welche Auswirkung eine bestimmte Beeinträchtigung auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben hat.

    Ab einem GdB vom 50 kann ein Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen ausgestellt werden. Einzelheiten regelt die Schwerbehindertenausweisverordnung.

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    Welche Vorteile habe ich mit einem Schwerbehindertenausweis?

    Je nach Grad der Behinderung und Merkzeichen können folgende Vorteile genutzt werden:
    Besonderen Kündigungsschutz
    Zusätzliche Urlaubstage
    Unentgeltliche Beförderung
    Unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson
    Parkerleichterung
    Befreiung von Rundfunkgebühren
    Befreiung Kfz-Steuer
    Ermäßigung der Telefongebühren
    Berücksichtigung bei der Lohn-/Einkommensteuer
    Ermäßigten Eintritt bei öffentlichen Veranstaltungen, ggf. auch der Begleitperson
    Rabatte beim Autokauf
    Befreiung von Hundesteuer

    Wo muss ich den Schwerbehindertenausweis beantragen?

    Jeder behinderte Mensch kann bei der örtlichen zuständigen Versorgungsbehörde einen Antrag zur Feststellung der Behinderung stellen. Unter www.schwerbehindertenausweis.de sind die zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern aufgelistet.

    Wer kann den Schwerbehindertenausweis beantragen?

    Jeder behinderte Mensch oder dessen Erziehungsberechtigte oder Bevollmächtigte können einen Antrag stellen.

    Was bedeuten die Merkzeichen?

    Die Merkzeichen geben Aufschluss über bestimmte gesundheitliche Merkmale, die zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen berechtigen. Diese sind im Folgenden:

    G Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt

    aG Außergewöhnlich gehbehindert

    H Hilflos

    Bl Blind

    Gl Gehörlos

    B Berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson

    RF Rundfunkgebührenbefreiung und Telefongebührenermäßigung möglich

    Wie erfolgt die Feststellung des Grades der Behinderung?

    Dem Antrag sollten vorhandene aussagekräftige ärztliche Unterlagen beigefügt werden. Das örtliche Versorgungsamt wird dann auf der Grundlage der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ (Versorgungsmedizin-Verordnung VersMedV) die Schwere der Einschränkung vornehmen. Dabei werden geistige, seelische, körperliche und soziale Auswirkungen berücksichtigt.

    Welche Möglichkeiten habe ich, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen?

    Gegen den Bescheid kann innerhalb der in der Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Frist Widerspruch eingelegt werden.

    Wird dieser Widerspruch abgelehnt und/oder verschlechtert sich das Ausmaß der Behinderung im Laufe der Zeit, kann ein neuer Antrag gestellt werden.

    Wo erhalte ich weitere Informationen?

    http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a747-schwerbehindertenausweis.html 

    http://versorgungsaemter.de

    http://www.schwerbehindertenausweis.biz

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