Außenarbeitsplätze sind Arbeitsplätze außerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Ein Mensch mit Behinderung arbeitet in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen, bleibt aber vom Status her Werkstattbeschäftigter. Das Arbeiten in einem solchen Unternehmen vermittelt berufliche Realität und stärkt das Gefühl der Zugehörigkeit zur Gesellschaft. Die dort Beschäftigten bleiben Mitarbeiter/innen der WfbM, sind aber in die Arbeits- und Produktionsabläufe der Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes eingebunden. Dies ermöglicht den Mitarbeiter mit Behinderung die Nähe zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Dennoch werden sie von speziellen Fachkräften begleitet.
So genannte Außenarbeitsplätze können aber auch den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern.
Man unterscheidet zwischen ausgelagerten Einzel- und ausgelagerten Gruppenarbeitsplätzen. Die Übergangsquote von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fällt bei den ausgelagerten Einzelarbeitsplätzen höher aus. Die meisten Übergänge gelingen aber durch Praktika. Heute gibt es in ganz unterschiedlichen Berufszweigen ausgelagerte Arbeitsplätze.
Wie ist der Beschäftigungsstatus bei Außenarbeitsplätzen?
Der Praktikant bzw. Mitarbeiter bleibt Beschäftigter der Werkstatt für behinderte Menschen und ist über diese versichert. Die Praktika werden durch Fachpersonal der Werkstatt begleitet. Dem jeweiligen Unternehmen entstehen keine Kosten.
Während der Zeit des Einsatzes auf einem Außenarbeitsplatz bleibt der Werkstattvertrag des Beschäftigten mit der WfbM bestehen. Mit dem jeweiligen Unternehmen wird nun eine Vereinbarung getroffen, die Leistungsumfang und Vergütung dieser erbrachten Leistung beschreibt.
Es handelt sich dabei nicht um Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Im Eingangsverfahren der WfbM wird ermittelt, für welche Tätigkeiten der behinderte Mensch geeignet ist, bzw. ob der behinderte Mensch in einer WfbM oder einem Außenarbeitsplatz tätig sein kann. Liegt ein außerordentliches Pflegebedürfnis vor, ist eine Aufnahme in die WfbM oder die Beschäftigung an einem Außenarbeitsplatz nicht möglich. Vielen Werkstätten sind deshalb eigene Einrichtungen zur Betreuung von schwerst- oder schwermehrfachbehinderten Menschen angegliedert (z.B. Tagesförderstätten).
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Erkundigen Sie sich bei der WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen) bei Ihnen vor Ort. Die meisten Werkstätten bieten heutzutage Außenarbeitsplätze in den unterschiedlichsten Branchen an.
Ist das Beschäftigungsverhältnis befristet?
Außenarbeitsplätze können befristet oder auf Dauer eingerichtet werden. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 136 Abs. 1 SGB IX.