Helfen Sie Menschen mit Fragilem-X Syndrom!
Die vielen Tätigkeiten der Interessengemeinschaft Fragiles-X e.V. können trotz der unzähligen geleisteten ehrenamtlichen Stunden nicht ohne finanzielle Mittel vollbracht werden. Seien es Zuschüsse für Familien bei Seminaren und Erlebniswochenenden, Druckkosten für die Informationsbroschüren, Zugfahrkarten zur Teilnahme an Tagungen, die Organisation unserer großen Jahrestagungen, überall fallen Kosten an, die ohne die Hilfe von Förderern nicht getragen werden können.Die Interessengemeinschaft Fragiles-X e.V. benötigt dringend private Förderer, Sponsoren und Institutionen, die unsere Arbeit unterstützen.Bitte helfen Sie Familien mit Fragilem-X und spenden Sie!
Wenn Sie die Interessengemeinschaft dauerhaft unterstützen wollen, können Sie dies auch durch eine Mitgliedschaft tun. Nur gemeinsam sind wir stark und können sicherstellen, dass betroffene Familien auch in Zukunft zusammenkommen können und Unterstützung finden.
Die Interessengemeinschaft Fragiles-X e.V. ist ihren Förderern sehr dankbar.
Spenden mit dem Bezahlsystem PayPal
Verwendungszweck:
Bitte notieren Sie in den Verwendungszweck auf jeden Fall das Wort “Spende” sowie Ihren Namen und für eine Zuwendungsbescheinigung Ihre Anschrift.
Bei Zuwendungen dieser Art genügt laut Gesetzgebung der Kontoauszug als Spendenquittung. Bei Beträgen von über 200 Euro senden wir Ihnen eine formelle Zuwendungsbescheinigung.
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Spenden per Überweisung
Die Kontoverbindung der Interessengemeinschaft lautet:
Konto-Inhaber: | Interessengemeinschaft Fragiles-X e.V. |
Bank: | Sparkasse Bremen |
IBAN: | DE52290501010080408610 |
SWIFT/BIC: | SBREDE22XXX |
Verwendungszweck:
Bitte notieren Sie in den Verwendungszweck auf jeden Fall das Wort “Spende” sowie Ihren Namen und für die Zuwendungsbescheinigung Ihre Anschrift.
Bei Zuwendungen dieser Art genügt laut Gesetzgebung der Kontoauszug als Spendenquittung. Bei Beträgen von über 200 Euro senden wir Ihnen eine formelle Zuwendungsbescheinigung.
Erklärung zur Gemeinnützigkeit
Wir sind wegen Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Rostock, StNr.079/141/20572, vom 26.11.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Wir sind somit berechtigt, formelle Zuwendungsbescheinigungen für Mitgliedsbeiträge, Geld- und Sachzuwendungen im Sinne des § 10 b EStG auszustellen.
Ein Dank an alle Spender!
Wir möchten Ihnen im Namen aller vom Fragilen-X Syndrom betroffenen Familien für Ihre Spende herzlich danken!