In Heilpädagogischen Kindertagesstätten werden Kinder mit unterschiedlichen Behinderungsarten und -schweregraden sowie unterschiedlichen Entwicklungs- und Verhaltensbeeinträchtigungen betreut und gefördert. Die Kinder mit Förderbedarf werden, entsprechend ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten, auf ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben vorbereitet.
Die Angebote werden in kindgerechter und spielerischer Form, nach den Bedürfnissen des Kindes, in Einzel- oder Gruppensituationen gestaltet. Die Förderung bezieht alle Sinneswahrnehmungen und Entwicklungsbereiche ein. Das einzelne Kind mit seiner Lebensgeschichte und seinen individuellen Bedürfnissen steht dabei immer im Mittelpunkt.
Welche Tagesstättenarten gibt es?
Was sind die Grundlagen einer heilpädagogischen KiTa?
Die Grundlage bildet die Lehre der Heilpädagogik. Die Vorsilbe “Heil” ist unterschiedlich interpretierbar. Der Begriff leitet sich von dem griechischen „holos“ = „ganz“ ab, wobei „ganz“ auch „Glück“ bedeutet. „Heil“ in Heilpädagogik ist also nicht heilen im medizinischen Sinne, sondern bedeutet eine ganzheitliche Betrachtung, Behandlung und Integration des Menschen.
Der wichtige Grundgedanke der Heilpädagogik ist die „Ganzheitlichkeit“. Aus dem heilpädagogischen Blickwinkel ist der ganze Mensch (d.h. mit seinen Fähigkeiten, Problemen und Ressourcen, sowie seinem sozialen Umfeld) bei der Bearbeitung und Lösung von Problemstellungen zu betrachten und einzubeziehen.
Welche Kinder können in einer heilpädagogischen KiTa augenommen werden?
Heilpädagogischen Kindertagesstätten können Kinder mit einer drohenden Behinderung (Entwicklungs- und/oder Verhaltensbeeinträchtigung) oder einer vorhandenen Behinderung aufnehmen. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird die zuständige Behörde, gestützt auf ärztliche Gutachten und eine Stellungnahme der aufnehmenden Kita prüfen, ob ein Bedarf besteht.
Wie werden die Kinder gefördert?
Für jedes Kind wird ein individueller Förderplan, nach eingehender Anamnese und Beobachtung erstellt. Dieser bildet die Grundlage der pädagogischen Arbeit.
Durch eine geringe Gruppenstärke kann dem erhöhten Betreuungs- und Pflegebedarf der Kinder gerecht werden.
In Kleingruppen mit ca. 9 Kindern mit Behinderung können sich die Kinder individuell entfalten und lebenspraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten erlernen. In jeder Gruppe arbeiten zwei qualifizierte Fachkräfte, um die bestmögliche Förderung jedes Kindes zu ermöglichen.
Wie ist der Transport in eine heilpädagogische Einrichtung geregelt?
Es gibt ein Anrecht auf Fahrweghilfe, wenn die Eltern ihr Kind nicht selbst in die Einrichtung bringen können. Hierzu ist meist ein gesonderter Antrag beim Amt für Eingliederungshilfe nötig.