§ 1 Name, Sitz und Eintragung
Der Verein führt den Namen „Interessengemeinschaft Fragiles-X e. V.“.
Der Sitz des Vereins ist Rostock.
Der Verein ist in das Vereinsregister Rostock unter der Registernummer VR 10579 eingetragen.
§ 2 Zweck
Aufgabe und Zweck des Vereins ist die Informationsverbreitung über das Fragile-X-Syndrom, Entwicklung von Fördermöglichkeiten Betroffener und Weitergabe dieser Informationen an Erzieher und Interessenten.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
Die Einkünfte und das Vermögen des Vereins dürfen ausschließlich zur Verwirklichung dieser gemeinnützigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche Person werden. Minderjährige unter 18 Jahren bedürfen der Erlaubnis der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters. Stimmberechtigt sind Mitglieder erst ab Volljährigkeit. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
§ 4 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, der mit dreimonatiger Frist zum Jahresende gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären ist, oder kann durch Ausschluss durch Vorstandsbeschluss erfolgen, wenn das Mitglied seinen Jahresbeitrag trotz zweimaliger Abmahnung nicht bezahlte oder wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 5 Mittel des Vereins
Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch
Geld- und Sachspenden,
Mitgliedsbeiträge,
öffentliche Zuschüsse,
Erträge aus Sammlungen und Werbeaktionen,
sonstige Zuwendungen.
§ 6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
dem Vorsitzenden
dem stellvertretenden Vorsitzenden
dem Schriftführer
dem Kassenführer
mindestens einem und höchstens drei Beisitzern.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand kann einen Geschäftsführer bestellen. Dieser untersteht dem Vorstand und führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes aus, berät den Vorstand initiativ im Sinne der Ziele und Aufgaben des Vereins und führt die laufenden Geschäfte.
Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordung geben.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, jeweils gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes beruft der Vorstand ein neues Mitglied in den Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung.
Kassenprüfer:
Es gibt zwei Kassenprüfer, diese werden alle zwei Jahre neu gewählt. Unmittelbare Wiederwahl der
Kassenprüfer ist nicht, im Übrigen ist sie zulässig. Die Kassenprüfer bleiben bis zur erneuten Wahl im Amt.
§ 7 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, möglichst im 3.Quartal, statt. Sie wird von einem Vorstandsmitglied mit einer Frist von 2 Wochen durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet, falls kein Vorstandsmitglied anwesend ist, wählt sie einen Versammlungsleiter.
Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Gesetz keine andere Mehrheit vorsieht.
§ 8 Beurkundung der Beschlüsse
Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 9 Auflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die „Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.“, eingetragen beim Amtsgericht Marburg, Registernummer VR 972, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Bad Bramstedt, den 27.4.1993
-Unterschrift von neun Gründungsmitgliedern-
Der Vereinsname bei Gründung: „Interessengemeinschaft Marker-X e.V.“ wurde im Januar 1998 in „Interessengemeinschaft Fragiles-X e.V.“ abgeändert und beim Amtsgericht Bad Bramstedt eingetragen.
Die §§4, 6 und 9 waren von der Mitgliederversammlung am 18.11.2012 geändert worden. Die Eintragung der in dieser aktuellen Fassung enthaltenen Änderungen erfolgte beim Amtsgericht Kiel am 5.3.2013.
Die §§1 und 6 waren von der Mitgliederversammlung am 7.10.2018 geändert worden. Die Eintragung der in
dieser aktuellen Fassung enthaltenen Änderungen erfolgte beim Amtsgericht Rostock am 08.01.2019, wo
der Verein seit diesem Datum unter der Nr. VR 10579 geführt wird.