Das Familienleben mit einem behinderten Kind ist nicht immer einfach – und manchmal sind die Probleme so groß, dass Familien damit überfordert sind.
Im SGB VIII §27 ist der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung für jedes Kind festgeschrieben. “Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen.” Dazu gehören je nach Bedarf verschiedene Hilfen wie die sozialpädagogische Familienhilfe oder die Betreuung des Kindes in einer Tageseinrichtung oder teilstationären Einrichtung. Und auch die Unterbringung und Beschulung in einem Kinderheim/Internat ist möglich.
Jugendliche mit Fragilem-X Syndrom mit einerLernbehinderung finden auf einigen deutschen Internaten gute Voraussetzungen vor. So bietet beispielsweise die Bischof Hermann Kunst Schule in Espelkamp eine private Hauptschule und Förderschule auf dem Campus an. Hier werden Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarf mit ganzheitlichen Lernangeboten in kleinen Lerngruppen unterrichtet, um zu wachsender Selbständigkeit gelangen und fachübergreifende Handlungskompetenzen zu erwerben. Weitere Informationen unter bhks-internat.de.
Was muss ich tun, wenn ich mein Kind im Internat anmelden möchte?
Als Eltern oder Personensorgeberechtigte sollten Sie mit ihrem zuständigen Jugendamt Kontakt aufnehmen und sich eingehend beraten lassen. Dort stellen Sie dann einen entsprechenden Antrag.