Es gibt eine neue Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (vom 8.2.2021):
Darin ist festgelegt, dass bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Menschen mit geistiger Behinderung (die außerhalb einer Einrichtung leben) mit hoher Priorität Anspruch auf Impfung haben.
Dies verstehen wir so, dass beide Elternteile, die mit einem Kind mit Fragilem-X zusammenleben, zu dieser zweiten Prioritätsklasse zählen (in der vorigen Verordnung war dies nur ein Elternteil) und damit früheren Anspruch auf eine Impfung haben.
Da die Bundesländer für die Umsetzung der Verordnung zuständig sind, kann sich diese auch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Hier ein paar Links für Informationen zur Corona-Impfung:
- Informationen der Bundesländer zur Corona-Impfung (via bundesregierung.de)
- Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) (via bundesanzeiger.de)
- Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung (via bundesgesundheitsministerium.de)
- Impfung gegen COVID-19 (via lebenshilfe.de)
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