Persönliches Budget

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Das Persönliche Budget ist eine alternative Form der Leistungserbringung.

In der Regel werden die Leistungen der Eingliederungshilfe als Dienst- oder Sachleistung gewährt. Beim Persönlichen Budget hingegen erhält der Leistungsberechtigte eine Geldleistung und kann sich die entsprechende Leistung eigenständig einkaufen.

Hier können Sie PDF Dateien für Anträge, Formulare oder Broschüren anhängen
und zum Download bereitstellen.

Fragen und Antworten

Grundsätzlich können alle Teilhabeleistungen als Persönliches Budget bewillig werden. Außerdem sind Pflege- und Krankenkassenleistungen, Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben sowie Leistungen der Frühförderung von Kindern mit Behinderung budgetfähig.

Das Persönliche Budget hängt von der Art und dem Umfang der Sozialleistung ab und soll die Höhe der Kosten durch die Dienst- oder Sachleistung nicht überschreiten. Zusätzlich können Kosten für Beratung und Unterstützung (z.B. Steuerberatung, Rechtsberatung, usw.) gewährt werden.

Beratung und Unterstützung bei der Beantragung und der Verwaltung des Persönlichen Budgets bekommt man z.B. bei den bundesweit 170 Beratungsstellen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes oder bei den Servicestellen der Rehabilitationsträger (www.reha-servicestellen.de).

Mit Hilfe des Persönlichen Budgets werden die Wahlfreiheit und die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung gestärkt. Sie entscheiden selbst, welche Hilfe sie wann und von wem in Anspruch nehmen wollen.

www.budget.bmas.de

www.einfach-teilhaben.de

www.budge.paritaet.org

oder über weiterführende Literatur:

Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (Hrsg.): Das Persönliche Budget – Leistungen und Hilfe selber einkaufen!

Bundesvereinigung Lebenshilfe (Hrsg.): Mehr Chancen für ein selbstbestimmtes Leben? – Das Persönliche Budget in Fragen und Antworten

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