Persönliches Budget
Das Persönliche Budget ist eine alternative Form der Leistungserbringung.
In der Regel werden die Leistungen der Eingliederungshilfe als Dienst- oder Sachleistung gewährt. Beim Persönlichen Budget hingegen erhält der Leistungsberechtigte eine Geldleistung und kann sich die entsprechende Leistung eigenständig einkaufen.
Fragen und Antworten
Welche Leistungen sind budgetfähig?
Grundsätzlich können alle Teilhabeleistungen als Persönliches Budget bewillig werden. Außerdem sind Pflege- und Krankenkassenleistungen, Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben sowie Leistungen der Frühförderung von Kindern mit Behinderung budgetfähig.
Wie hoch ist das Persönliche Budget?
Das Persönliche Budget hängt von der Art und dem Umfang der Sozialleistung ab und soll die Höhe der Kosten durch die Dienst- oder Sachleistung nicht überschreiten. Zusätzlich können Kosten für Beratung und Unterstützung (z.B. Steuerberatung, Rechtsberatung, usw.) gewährt werden.
Wer unterstützt mich?
Beratung und Unterstützung bei der Beantragung und der Verwaltung des Persönlichen Budgets bekommt man z.B. bei den bundesweit 170 Beratungsstellen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes oder bei den Servicestellen der Rehabilitationsträger (www.reha-servicestellen.de).
Welche Vorteile bietet das Persönliche Budget?
Mit Hilfe des Persönlichen Budgets werden die Wahlfreiheit und die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung gestärkt. Sie entscheiden selbst, welche Hilfe sie wann und von wem in Anspruch nehmen wollen.
Wo kann ich mir weitere Informationen einholen?
oder über weiterführende Literatur:
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (Hrsg.): Das Persönliche Budget – Leistungen und Hilfe selber einkaufen!
Bundesvereinigung Lebenshilfe (Hrsg.): Mehr Chancen für ein selbstbestimmtes Leben? – Das Persönliche Budget in Fragen und Antworten
Zum Thema passende Forenbeiträge
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