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Spenden

Wir brauchen Ihre Hilfe!

Um die in unserer Satzung verankerten Ziele erreichen zu können, bedarf es neben dem ehrenamtlichen Engagement Einzelner auch finanzieller Mittel, um die mit unserer Arbeit verbundenen Ausgaben zu decken.

Sei es unsere Zeitschrift, der Unterhalt unserer Website, unsere angebotenen Seminare für Betroffene und deren Familien, unsere Jahrestagung oder unseren speziellen Projekte, für all dies werden Gelder benötigt. Die Mittel, die wir von den Krankenkassen, Stiftungen, usw. erhalten, sind lediglich Zuschüsse. Auch gibt es keine Verlässlichkeit auf die Gewährung dieser Mittel bzw. deren Höhe. Wir müssen mit Hilfe von Mitglieds- und den jeweiligen Teilnehmerbeiträgen für unsere Veranstaltungen die restlichen Ausgaben decken. Dies alleine reicht jedoch regelmäßig nicht aus. Wir sind daher auf Spenden als weitere Einnahmenquelle dringend angewiesen.

Hier können Sie uns unterstützen! Jede noch so kleine Spende ist wie ein Stein auf den anderen. Da wir eine gem. § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO (Abgabenordnung) anerkannte gemeinnützige Körperschaft sind, können Sie Ihre Spende bei der Einkommen-, bzw. Körperschafts- und Gewerbesteuererklärung entsprechend berücksichtigen lassen.

Spende Sie noch heute! Wie das funktioniert, können Sie der nachfolgenden Beschreibung entnehmen:

 


Überweisung

Die Kontoverbindung der Interessengemeinschaft lautet:

Konto-Inhaber: Interessengemeinschaft Fragiles-X e.V.
Bank: Sparkasse Bremen
BLZ: 29050101
Kto-Nr. 80408610

Angaben für Überweisungen aus dem Ausland:

IBAN: DE52290501010080408610
SWIFT-/BIC-Code: SBREDE22XXX
Kreditinstitut: SPARKASSE BREMEN

Verwendungszweck:

Bitte notieren Sie in den Verwendungszweck auf jeden Fall das Wort "Spende" sowie möglichst Ihren Namen und zumindest Ihre Anschrift, also Straße, PLZ und Ort. Bei online erstellten Überweisungen können Sie in der Regel auch mehr als zwei Zeilen für den Verwendungszweck aktivieren und haben so genügend Platz für Ihre Angaben.

Ihre Spende wird von uns dann automatisch bearbeitet und Sie erhalten anhand Ihrer Angaben eine formelle Zuwendungsbescheinigung.

Lastschrift

Für Mitgliedsbeiträge und auch Zuwendungen (Spenden) setzen wir auch das Lastschriftverfahren ein. Sie erteilen uns einen Lastschrifteinzugsauftrag und wir ziehen zum vereinbarten Termin das Geld ein. Bei Zuwendungen dieser Art genügt bis zu 200 EUR der Kontoauszug, da wir hier im Verwendungszweck die erforderlichen Angaben für die vereinfachte Form des Nachweises vornehmen. Eine formelle Zuwendungsbescheinigung wird erst bei Beträgen über diese Grenze erstellt.

Ein ausfüllbares Formular hierfür können Sie >>>hier<<< herunterladen. Einfach ausfüllen und uns per Post oder noch einfacher per Fax zukommen lassen. Vielen Dank!

Erklärung zur Gemeinnützigkeit

Wir sind wegen Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bad Segeberg, StNr. 11 296 70145, vom 16.10.2008 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der  Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Wir sind somit berechtigt, formelle Zuwendungsbescheinigungen für Mitgliedsbeiträge, Geld- und Sachzuwendungen im Sinne des § 10 b EStG auszustellen.

Ein Dank an alle Spender!

Wir möchten Ihnen im Namen aller vom Fragilen-X Syndrom betroffenen Familien für Ihre Spende herzlich danken!

 

Wir sind Mitglied in folgenden Verbänden: