Frühförderung
Die Heilpädagogische Frühförderung ist die frühestmögliche Förderung von entwicklungsgefährdeten bzw. behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Kindern.
Der Zeitraum der Förderung liegt in der Regel von der Geburt an bis zum Übergang in eine weiterführende Institution (z.B. Kindergarten oder Schule) oder bis zum Erreichen des Förderzieles.
Die Förderung steht allen Kindern offen, die in ihrer geistigen, körperlichen, seelischen oder sozialen Entwicklung auffällig sind. Die Frühförderung und Frühberatung umfasst Hilfen für das Kind wie auch für die Eltern bzw. die Familie. Die Hilfen organisieren sich an der aktuellen Gesamtsituation und dem Entwicklungsstand des Kindes. Ziel für das Kind ist die Förderung der Handlungs- und Erlebnisfähigkeit im Familienalltag. Dabei steht die ganzheitliche Förderung der Persönlichkeit im Vordergrund. Für jedes Kind wird ein individueller Förderplan erstellt, der motorische, sprachliche, kognitive und emotional-soziale Aspekte berücksichtigt.
Am besten wenden sich Eltern an eine Frühförderstelle vor Ort, die sich dann um alles weitere kümmert, da es in Deutschland keine einheitlichen Regelung gibt. Den Eltern entstehen keine Kosten für die Frühförderung.




