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Kinder mit Fragilem-X Syndrom haben meist eine geistige Behinderung, die jedoch in ihrem Schweregrad stark variiert. Kinder mit Fragilem-X haben manchmal nur eine leichte Lernbehinderung, oft aber auch eine (starke) geistige Behinderung. Alle haben sie jedoch erfahrungsgemäß einen besonderen Förderbedarf, dem die unterschiedlichsten Schulkonzepte versuchen gerecht zu werden.

 

Die Entscheidung für die ein oder andere Schulform obliegt vor allen Dingen den Eltern. Ob ein Kind für die von den Eltern gewünscht oder gewählte Schulform „geeignet“ ist, wird jedoch individuell bei der Vermutung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in einem Feststellungsverfahren ermittelt (Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs). Hierfür ist meist die zuständige Schule vor Ort (wohnortnah bei Grundschule) verantwortlich. Das Verfahren muss von den Eltern zeitnah beantragt werden. Das Kind wird dann in einem 2-4-tägigen Testverfahren vor Ort von zuständigen Förderschullehrern getestet und eine Empfehlung ausgesprochen.

Hier listen wir die Schulen auf, die prinzipiell für Kinder mit Fragilem-X in Frage kommen.

Allen gemeinsam ist eine kleine Schülerzahl und besondere Förderung durch zugewiesene Förderschullehrer bzw. Sozialpädagogen. Die Liste dient nur zur Übersicht und als ersten Überblick – Einzelheiten im Sinne der Zuweisung von Förderschullehrerstunden, Stellen für sonderpädagogische Mitarbeiter und Regelungen zur Durchführung sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bitte informieren Sie sich zeitnah (am besten ein gutes Jahr vor Einschulung bzw. Wechsel in die weiterführende Schule) und stellen Sie die Anträge rechtzeitig. Oft gibt es Elternvereine in ihrer Nähe, die Elternkräfte/-wünsche bündeln und als Einheit an die Landesschulbehörde weitervermitteln, so dass zeitnah geplant werden kann, welche Klassen einzurichten sind.

 

Förderschule

Sonderpädagogische Förderung findet in Förderschulen und in allen anderen allgemein bildenden Schulen statt. Grundlage für sonderpädagogische Förderung ist das Vorliegen eines individuellen sonderpädagogischen Förderbedarfs.

Sonderpädagogische Förderung findet bsw. in Niedersachsen traditionell in Förderschulen statt. Die unterschiedlichen Förderschultypen ergeben sich aus der Überzeugung der Notwendigkeit einer angemessenen und wirksamen Förderung in speziellen Schwerpunkten und orientieren sich an den Beeinträchtigungen oder Behinderungen ihrer Schülerinnen und Schüler.

Förderschulen können u.a. geführt werden als:

Förderschule Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung,

Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung,

Förderschule Schwerpunkt Lernen,

Förderschulen als Sonderpädagogische Förderzentren

Die Förderschule ist zugleich Förderzentrum für Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die andere Schulformen besuchen (§ 14 Abs. 4 NSchG). Sie unterstützt als Förderzentrum die Integration in den allgemeinen Schulen durch Erziehung und Unterricht, Beratung, Therapie, Betreuung und Pflege. Dies geschieht durch den Einsatz von Förderschullehrerinnen und Förderschullehrern, in Einzelfällen auch von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Betreuungskräften.

In Förderschulen werden ausschließlich Kinder mit einer festgestellten Beeinträchtigung unterrichtet.

Die Schule gliedert sich in fünf Stufen: Vorstufe, Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe und Berufspraxisstufe. Unabhängig von Art und Schwere der Behinderung durchläuft jede Schülerin und jeder Schüler in aller Regel alle Stufen. Für jede Schülerin und jeden Schüler werden in einem individuellen Förderplan Lernziele und Fördermöglichkeiten entwickelt.

Im Durchschnitt bilden 10 Schülerinnen und Schüler eine Lerngruppe.

Einige der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen treten nach der Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in Arbeitsverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt ein. Dabei handelt es sich in der Regel um Hilfstätigkeiten. Die Berufsschulpflicht wird durch den Besuch der Berufspraxisstufe der Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erfüllt. Für die Mehrzahl der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen dient die Werkstatt für Behinderte der Eingliederung ins Arbeitsleben. Sie bietet Personen mit Behinderungen, die nicht auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden können, einen Arbeitsplatz zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit. Sie steht allen behinderten Personen unabhängig von Art und Schwere der Behinderung offen.

Die Situation: Rund 420.000 Kinder und Jugendliche besuchen die Sonderschule. Nur ein Drittel von ihnen ist im engeren Sinne geistig oder körperlich „behindert". Acht von zehn Sonderschülern erhalten keinen Schulabschluss.

Förderschule Schwerpunkt Lernen

Ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen ist bei Kindern und Jugendlichen gegeben, deren Lern- und Leistungsentwicklung so erheblich eingeschränkt ist, dass sie auch mit zusätzlichen Hilfen der allgemeinen Schulen nicht ihren Möglichkeiten, Fähigkeiten und Begabungen entsprechend gefördert werden können. Beeinträchtigungen des Lern- und Leistungsverhalten, insbesondere des schulischen Lernens, treten vielfach in Verbindung mit Beeinträchtigungen der sensorischen, motorischen, emotionalen, sozialen, sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten auf.

Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen ist eine Regelschulform im Primarbereich und Sekundarbereich I. Sie kann die Schuljahrgänge 1 bis 10 umfassen. Der Besuch des 10. Schuljahrgangs ist freiwillig und ermöglicht den Erwerb des Hauptschulabschlusses.

Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen hat die Aufgabe, die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu handlungsfähigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu ermöglichen und ihnen eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler erwerben auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus Fähigkeiten und Kompetenzen.

Entsprechend der individuellen Lernentwicklung sollen den Schülerinnen und Schülern

- der Wechsel in eine Grund- oder Hauptschule,

- die Erlangung des Abschlusses der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen,

- die Erlangung des Hauptschulabschlusses,

- die Teilnahme am Erwerbsleben und eine eigenverantwortliche Lebensführung auch unter erschwerten Bedingungen ermöglicht werden.

Die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen orientiert sich an den Stundentafeln der Grund- und Hauptschule. Für die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen gelten die Kerncurricula der Grundschule und der Hauptschule unter Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. die Rahmenrichtlinien. Für den 10. Schuljahrgang gelten die Kerncurricula der Hauptschule.

 

'Regionales Konzept' für Gemeinsamen Unterricht

Ein Regionales IntegrationsKonzept (RIK) ist ein VOR-ORT-KONZEPT, in dem alle Formen sonderpädagogischer Förderung mit integrativer Ausrichtung weiterentwickelt worden sind.

Auf der Grundlage der Rahmenplanung kann eine sonderpädagogische Grundversorgung aller Klassen einer Grundschule entwickelt werden.

Sonderpädagogische Grundversorgung als Erweiterung der eher klassenbezogenen zur systembezogenen (die ganze Schule umfassenden) Zusammenarbeit ist integrativ und präventiv: Schüler mit spezifischem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Sprechen und Verhalten sollen in der wohnortnahen Grundschule verbleiben und integrativ gefördert werden. Zugleich sollen frühzeitige Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen der Ausprägung von Lern-, Verhaltens- und Sprachstörungen vorbeugend entgegenwirken.

Sonderpädagogische Grundversorgung bedeutet:

Der Grundschule werden für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Problemen beim Lernen, im Verhalten, in der Sprache und beim Sprechen Sonderschullehrerstunden zur Verfügung gestellt. Wohnortnähe und Passung der sonderpädagogischen Hilfen werden damit gesichert.

Sonderpädagogisch zu fördernde Schülerinnen und Schüler müssen zumindest in den ersten beiden Schuljahren nicht mehr ausgewiesen werden, wenngleich Diagnostik als Grundlage der Förderung notwendig bleibt.

Eine Überweisung in die Sonderschule ist für die Schülerinnen und Schüler, die Bedarf an sonderpädagogischer Förderung in den genannten Förderschwerpunkten haben, nicht mehr erforderlich.

Die Zuweisung von Sonderschullehrerstunden für die sonderpädagogische Grundversorgung erfolgt auf der Basis eines Rechenwerts, der in Orientierung an der Häufigkeit sonderpädagogischen Förderbedarfs in den genannten Förderschwerpunkten und an den Anteilen für präventive Arbeit ermittelt wird. Der Grundansatz beträgt zwei Stunden pro Klasse. Den Förderzentren wird ein Stundenkontingent zugewiesen, das nach regionalen und lokalen Gesichtspunkten (z.B. Anzahl der zu fördernden Schülerinnen und Schüler) verteilt wird.

Die Grundschulen entscheiden in Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum, wie die zugewiesenen Sonderschullehrerstunden eingesetzt werden. Sie erstellen ein Förderkonzept, in dem sowohl Gemeinsamer Unterricht als auch Unterricht in zeitlich begrenzten Fördergruppen ausgewiesen sind.

Sonderpädagogische Grundversorgung verbindet die stützende und vorbeugende mit der gezielten sonderpädagogischen Förderung.

Sonderpädagogische Grundversorgung steht im Zusammenhang mit einer sich inhaltlich, organisatorisch und didaktisch-methodisch verändernden Grundschule.

Sonderpädagogische Grundversorgung in der Grundschule erfordert eine intensive Kooperation der Lehrkräfte innerhalb des Kollegiums und mit dem Umfeld der Schule.

 

Förderzentrum

Das niedersächsische Schulgesetz bestimmt seit 1993, dass die Sonderschulen nicht nur für Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern zuständig sind, die wegen körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen oder wegen einer Beeinträchtigung ihres sozialen Verhaltens nicht in einer allgemeinen Schule gefördert werden können.

Die Sonderschule ist zugleich Förderzentrum für Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die andere Schulformen besuchen (§ 14 Abs. 4 NSchG).

Sie unterstützt als Förderzentrum die Integration in den allgemeinen Schulen durch Erziehung und Unterricht, Beratung, Therapie, Betreuung und Pflege.

Dies geschieht durch den Einsatz von Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrern, in Einzelfällen auch von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Betreuungskräften. Umfang und Dauer des Einsatzes richten sich nach den sonderpädagogischen Erfordernissen.

Regionale Integrationskonzepte werden immer im Zusammenhang mit einer Sonderschule als Förderzentrum entwickelt und umgesetzt. Die Bezeichnung Förderzentrum ist ein Qualitätsmerkmal einer integrativ ausgerichteten und auf Kooperation mit der allgemeinen Schule bezogenen Sonderschule. Im Rahmen der Arbeit im Förderzentrum werden die Lehrkräfte in der Sonderpädagogischen Grundversorgung, in Integrationsklassen, im Mobilen Dienst oder in einer Kooperationsklasse in der allgemeinen Schule eingesetzt.

 

Regelintegration als gesetzliche Zielvorgabe

Die wichtigsten Paragraphen des NSchG

 

§ 4 Integration

Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen (§ 14 Abs. 2 Satz 1), sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden, wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden kann und soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten erlauben.

 

Dazu der Kommentar zum NSchG:

§ 4 begründet unter den dort beschriebenen Voraussetzungen - den grundsätzlichen Vorrang der integrativen Erziehung und Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern gegenüber dem Besuch der Förderschulen (sog. Regelintegration).

Die Schulbehörden müssen von sich aus - d. h. auch ohne Antrag der Erziehungsberechtigten - beim Vorliegen des sonderpädagogischen Förderbedarfes eines Kindes alle Möglichkeiten des gemeinsamen Lernens prüfen; die Überweisung in eine Förderschule soll nach dem Willen des Gesetzgebers die Ausnahme darstellen, die auf den Einzelfall bezogen zu begründen ist. (Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG 9/2005, § 4, S. 1)

Was Eltern wollen: Eltern wollen Ganztagsschulen und Inklusion. Bundesweite Umfrage zur Schule der Zukunft: Rund zwei Drittel der Eltern in Deutschland sprechen sich für Ganztagsangebote an den Schulen aus. Ebenso viele befürworten einen gemeinsamen Unterricht für behinderte und nicht-behinderte Kinder. Dies geht aus einer repräsentativen Umfrage der Bertelsmann Stiftung zur Schule der Zukunft hervor, die vom Institut Infratest dimap durchgeführt wurde.

In der Regel werden 3-5 Kinder mit Beeinträchtigung (Förderschwerpunkt Lernen und Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) in eine in der Schülerzahl minimierte Regelklasse (20-24 Schüler gesamt) integriert. Die Klasse wird mit „Extra“ Förderschullehrerstunden versorgt, auch eine Sozialpädagoge ist seit einigen Jahren gesetzlich garantiert. Der Unterricht findet meist gemeinsam statt, gelegentlich wird für die Kinder mit Förderbedarf ausgewichen in einen Nebenraum.

Das Wort Inklusion klingt für deutsche Ohren noch gewöhnungsbedürftig. Doch es meint mehr als gemeinhin die Integration von Behinderten ins normale Schulleben. Es verlangt einen Sinneswandel: weg vom deutschen Sonderweg, dem System der Förderschulen.

In Deutschland werden rund 430.000 Kinder in Förderschulen unterrichtet, 60 Prozent davon als Lernbehinderte. Deutschland leistet sich dafür ein ausgeklügeltes Sonderschulsystem  – von Schulen für Gehörlose bis hin zu solchen für Körper- oder geistig Behinderte. Die Kosten dafür sind immens: etwa 2,6 Milliarden Euro im Jahr. Derweil besuchen nicht einmal 15 Prozent von ihnen eine Regelschule – eine miserable Integrationsquote, mit der das Land die rote Laterne in Europa hält. Vorreiter sind Italien, Norwegen und Schweden, die 95 Prozent aller beeinträchtigten Schüler in normalen Schulen gezielt fördern.

 

Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen

Am 30. März 2007 wurde die UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Die Konvention trat in der Bundesrepublik am 26. März 2009 in Kraft. Für den schulischen Bereich ist mit der Behindertenrechtskonvention der Begriff der Inklusion (inclusion) in die Debatte eingeführt worden. Dies hat einen Perspektivwechsel zur Folge: Wurde bislang der Begriff der Integration verwendet und damit die Einpassung behinderter Menschen in vorhandene Strukturen intendiert, so bedeutet Inklusion, dass sich die Bildungsinstitutionen den Bedürfnissen behinderter Menschen anpassen müssen.

Für den schulischen Bereich sind die Bestimmungen zu § 24 (Bildung) von Bedeutung. Die Behindertenrechtskonvention betont hier insbesondere das Recht behinderter Menschen auf Zugang zu einer integrativen Beschulung in der Grundschule und in weiterführenden Schulen.

Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention bezogen auf Bildung wird derzeit in den Bundesländern erarbeitet. Auf der Ebene der Kultusministerkonferenz wird durch eine Arbeitsgruppe ein Positionspapier zur Umsetzung des Anspruches der Behindertenrechtskonvention erstellt.

Weder ist eine wohnortnahe Förderung in Regelschulen teurer, noch leidet das Leistungsniveau der Klassen. Im Gegenteil: Die Umverteilung der Fördermittel auf die Schulen vor Ort ermöglicht oft sogar ein Mehr an Förderstunden. Noch bemerkenswerter fallen die Vergleichsergebnisse aus: Die integrierenden Klassen schneiden meist besser in den Tests ab als „unbeeinträchtigte“ Klassen. Offenbar kommt der individuellere Unterricht allen zugute.

 

Inklusives Bildungssystem

Dem deutschen Sonderweg hat die UN nun einen Riegel vorgeschoben. Die Behindertenrechtskonvention (BRK) von 2006 bestärkt die Selbstbestimmung der Behinderten und ihre vollgültige Teilhabe an der Gesellschaft als unveräußerliche Menschenrechte. Der Artikel 24 fordert verbindlich ein inklusives Bildungssystem. Und das englische Wort Inklusion meint mehr als Integration. Es geht nicht um teilweise Eingliederung, sondern das Aussortieren ist verboten. Inklusionsexperte Prof. Dr. Andreas Hinz von der Uni Halle bringt es auf den Punkt: „Inklusion vertritt die Idee einer Schule für alle.“ Politisch liegt darin in Deutschland immer noch Zündstoff – man denke nur an die Hamburger Bürgerproteste. Doch fernab solcher Grabenkämpfe setzt sich in der Praxis immer mehr die Erkenntnis durch, dass alle Kinder verschieden sind und dass Vielfalt das Lernen befördert. Oder wie Jutta Schöler den inklusiven Schulen das Wort redet: „Eine Schule ohne Kinder mit besonderem Förderbedarf ist keine ‚normale‘ Schule.“

(http://www.bildung-plus.de/SPEZIAL)

 

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