Ausschreibungsunterlagen 2012
Förderpreis der Interessengemeinschaft Fragiles-X e.V.
Ausschreibungsunterlagen
§ 1 Die Interessengemeinschaft Fragiles-X e.V. stiftet einen Förderpreis mit dem Ziel, die Lebensbedingungen der vom Fragilen-X Syndrom Betroffenen und ihrer Angehörigen zu verbessern.
§ 2 Mit diesem Preis sollen Leistungen aus allen wissenschaftlichen Gebieten und der Praxis ausgezeichnet werden, die dazu beitragen, das Wissen über das Fragile-X Syndrom zu mehren, insbesondere können medizinische Kenntnisse dargestellt werden, neue Ansätze der Diagnostik, Therapie und Pädagogik behandelt werden, Ansätze zur Lebenserleichterung im psycho-sozialen Bereich und berufliche Perspektiven aufgezeigt werden.
§ 3 Der Preis besteht aus einer Urkunde und kann mit einer Geldprämie von 3000 Euro im Jahre 2012 dotiert werden. Die Bewerbung kann selbst, oder durch Vorschlag erfolgen. Die Verleihung erfolgt auf der Mitgliederversammlung 2012. Der Preisträger muss dort seine Arbeit in einem Vortrag vorstellen.
§ 4 Der Preis wird öffentlich ausgeschrieben. Der Schlusstermin ist der 31.03.2012. Werden mehrere preiswürdige Arbeiten vorgelegt, kann die Prämie geteilt werden. Wird keine Arbeit vorgelegt oder als preiswürdig anerkannt, findet keine Preisverleihung statt.
§ 5 Die eingereichte Arbeit kann als Publikation, als Diplomarbeit, Dissertation- oder Habilitationsschrift, als Buch oder Manuskript vorgelegt werden. Die Arbeit soll in deutscher Sprache verfasst sein. Es können sowohl bereits veröffentlichte, als auch noch nicht veröffentlichte Arbeiten eingereicht werden. Die Interessengemeinschaft Fragiles‑X e.V. erhält das Recht, die ausgezeichneten Arbeiten, evtl. auch nur auszugsweise, zu veröffentlichen.
§ 6 Vom Vorstand der Interessengemeinschaft Fragiles-X e.V. wird auf Empfehlung eines Preisrichterkollegiums entschieden, wer Preisträger wird. Das Preisrichterkollegium wird eigens für diesen Zweck vom Vorstand berufen.
§ 7 Die Preisverleihung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Entscheidung über die Preisverleihung ist unanfechtbar.
§ 8 Etwaige steuerliche Auswirkungen haben die Preisträger zu vertreten. Durch die Bewerbung um den Förderpreis werden die vorstehenden Bedingungen anerkannt.
§ 9 Änderungen dieser Richtlinien müssen vom Vorstand der Interessengemeinschaft Fragiles-X e.V. mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.




