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Berufsleben

Übergang von der Schule zum Beruf

Egal ob Regelschule oder Sonderschule, die letzten Schuljahre bilden einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg ins Berufsleben. Durch Schnupperpraktika und Betriebsbesichtigungen sollen alle Schüler einen Einblick ins Arbeitsleben erhalten. Das ist besonders wichtig für Menschen mit Behinderung. Es gilt Neigungen und Fähigkeiten zu erkennen, aber auch unrealistische Berufswünsche zu relativieren. Die Jugendlichen sollten möglichst viele Erfahrungen sammeln, damit sie wissen, was im Arbeitsleben auf sie zukommt. Schon in der Werkstufe an den Sonderschulen z. B. werden die Jugendlichen auf diese Anforderungen vorbereitet: kann ich einen halben oder ganzen Tag an einer Tätigkeit bleiben (Ausdauer), wie komme ich später an meinen Arbeitsplatz (Fahrtraining), wie organisiere ich mich in den Pausen. Arbeiten will gelernt sein.

Vielen jungen Menschen mit Fragilem-X Syndrom fällt das Lesen und Schreiben, vor allem aber der Umgang mit Zahlen, schwer. Ihre Stärken liegen meist im lebenspraktischen Bereich.
Tätigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich, in der Gastronomie, der Landwirtschaft oder in Gärtnereien bieten sich hier an. Doch auch in der Holz- und Metallverarbeitung arbeiten sie an einem für sie individuell eingerichteten Arbeitsplatz sehr zuverlässig. Wie alle Jungendlichen brauchen sie eine Tätigkeit, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht.


Arbeitsplätze für Menschen mit Fragilem-X Syndrom

Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Eine WfbM ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Die WfbM muss als Rehabilitationseinrichtung diesem Personenkreis aber auch ermöglichen, ihre Leistungsfähigkeit zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen um ein dem Leistungsvermögen angemessenes Arbeitsentgelt zu erreichen. Grundsätzlich besteht ein Aufnahmeanspruch des behinderten Menschen, ein „Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ wird allerdings vorausgesetzt.
Dies ist nicht gegeben, wenn der junge Erwachsene trotz Betreuung sich oder andere erheblich gefährdet oder einer Betreuung und Pflege innerhalb der Werkstatt bedarf, die eine betrieblich verwertbare Arbeitsleistung nicht ermöglicht. Für diesen Personenkreis sind daher vielen Werkstätten Einrichtungen zur Betreuung schwerstbehinderter Menschen angegliedert (z.B. Tagesförderstätten). Begleitende Fachdienste (z.B. Psychologen, Sozialarbeiter) bieten Unterstützung der behinderten Menschen in den Werkstätten an.

In einem Eingangsverfahren wird ermittelt, ob eine Aufnahme in die WfbM möglich ist und für welche Tätigkeiten der behinderte Mensch geeignet ist. Dieses dauert in der Regel 3 Monate, dabei wird ein Eingliederungsplan erstellt.
Im Berufsbildungsbereich BBB (berufliche Erstbildung, entspricht der Lehr- oder Ausbildungszeit) soll die Leistungsfähigkeit, aber auch die Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden, so dass eine geeignete Beschäftigung in der WfbM oder auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist. Konzentration und Ausdauer, Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen, soziale Kompetenz am Arbeitsplatz sind auch hier wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit. Er gliedert sich in den Grundkurs (12 Monate) und den Aufbaukurs (12 Monate). Durch den ambulanten Berufsbildungsbereich soll die Eingliederung von Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt gefördert werden. In dieser Zeit wird ein Ausbildungsgeld durch die Agentur für Arbeit in Höhe von derzeit 67 Euro gezahlt.
Im Anschluss an den Berufsbildungsbereich wird die Aufnahme in die WfbM  möglich, dabei werden die Interessen und Neigungen des behinderten Menschen in die Wahl des Arbeitsplatzes einbezogen. Während der Berufstätigkeit bieten Förder- und Bildungsangebote eine lebenslange Weiterentwicklung.
Auch eine WfbM ist ein wirtschaftlicher Betrieb, der einen möglichst großen Teil der Kosten durch Arbeitserträge erwirtschaften soll, ergänzt durch Leistungen der Agentur für Arbeit oder dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe (SGB XII).
Ein Werkstattvertrag regelt alle Rechte und Pflichten des behinderten Menschen und der Werkstatt. Schwerbehinderte Menschen erhalten z.B. Zusatzurlaub, zur  Zeit noch 5 Tage. Gewählte Werkstatträte bilden die Arbeitnehmervertretung und wirken so bei allen Angelegenheiten der Werkstatt mit, die ihre Interessen berühren.
Das Angebot an Arbeitsplätzen orientiert sich meist an vorhandenen Produktionsaufträgen durch Firmen im Umfeld der Werkstatt, ergänzt durch die Erbringung von Dienstleistungen.
Meist werden Metall- und Holzbearbeitung, Elektro- und Industriemontage, Konfektion/Verpackung, Hauswirtschaft und Küche oder Gartenarbeiten angeboten.
Diese Arbeitsplätze müssen einerseits den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen angepasst werden, andererseits aber auch den Erfordernissen der normalen Arbeitswelt entsprechen.  
Wenn die Voraussetzungen stimmen soll der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt angestrebt werden, dies kann durch Außenarbeitsplätze, Probearbeitsverhältnisse oder Integrationsprojekte geschehen. Dieser Prozess dauert oft mehrere Jahre und mündet letztendlich – noch zu selten – in ein normales Arbeitsverhältnis. Bis dahin erhalten die Beschäftigten in der Werkstatt ein Arbeitsentgeld, das aus dem Produkterlös der WfbM gezahlt wird. Dies setzt sich aus Grund- und Zusatzlohn, sowie dem Arbeitsförderungsgeld in Höhe von z.Zt. 26 Euro zusammen. Der Durchschnittliche Verdienst beträgt z. Zt. Ca. 136 Euro monatlich. In regelmäßigen Abständen wird eine Lohnbewertung durchgeführt, die den aktuellen Leistungsstand widerspiegelt. Die Mitarbeiter in der WfbM sind unfall-, kranken-, pflege- und rentenversichert, die Rentenansprüche orientieren sich an den durchschnittlichen Rentenbezügen und werden nach 20 Jahren Tätigkeit in der Werkstatt fällig. Eine weitere Beschäftigung ist jedoch auch nach erreichen des Renteneintritts möglich.

Internetportal der WfbM: www.wfbm.info

Berufsbildungswerk

Die berufliche Ausbildung kann bei vielen behinderten Menschen nur unter besonderen technischen und methodischen Voraussetzungen sowie nach modifizierten Ausbildungsgängen durchgeführt werden. Dieses bieten Berufsbildungswerke an, ebenso wie berufsvorbereitende Ausbildungsmaßnahmen
Vor allem im pflegerischen, hauswirtschaftlichen und gastronomischen Bereich gibt es so genannte Helferberufe, die eine gewisse berufliche Qualifikation ermöglichen. Eine normale berufliche Ausbildung (z. B. Lehre) wird jedoch für Menschen mit Fragilem-X Syndrom nur ganz selten möglich sein.

Integrative Arbeitsplätze

Viele behinderte Menschen streben nach der Schule gleich einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt oder einen integrativen Arbeitsplatz an. Hierbei sind die Integrationsämter als Behörde für Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht zuständig. Unterstützt durch den Integrationsfachdienst, der die Teilhabe von Behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. Er ist als Schnittstelle zwischen den Arbeitssuchenden und Arbeitgebern, sowie den Leistungsträgern (Bundesagentur für Arbeit, Integrationsamt und Rehabilitationsträger) tätig und unterstützt den behinderten Menschen an seinem Arbeitsplatz.

www.integrationsaemter.de

Gerade durch die im März 2009 von Deutschland unterzeichnete UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen wird sich das Angebot von integrativen Arbeitsplätzen in den nächsten Jahren hoffentlich erhöhen. Dies kann jedoch nur mit finanzieller und fachlicher Unterstützung Erfolg versprechend umgesetzt werden.
Ein Modellprojekt des Landschaftsverband Rheinland bietet diese fachliche und finanzielle Unterstützung durch das Projekt „Kombi-Lohn-WfbM“ an, dadurch soll behinderte Menschen der Wechsel aus einer WfbM in ein reguläres Arbeitsverhältnis erleichtert werden.

Manchmal werden auch Eltern selbst aktiv, sie gründen Cafés oder andere Dienstleistungsfirmen um eine geeignete Tätigkeit für ihre jungen Erwachsenen anbieten zu können. Dies erfordert einen langen Atem und meist viele Behördengänge.
Solche Projekte können auch mit Hilfe des Persönlichen Budgets unterstützt werden, d.h. Leistungen der Eingliederungshilfe können als Teil eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets erbracht werden. Die Menschen mit Behinderung können dann selbst entscheiden, welche Hilfen sie wann und durch wen in Anspruch nehmen. Hierbei benötigen diese aber die Unterstützung durch die Eltern oder Betreuer.

Nur wenige junge Männer mit Fragilem-X Syndrom werden es schaffen, ganz selbstständig in das Berufsleben zu starten. Viele konnten einen integrativen Arbeitsplatz finden und fühlen sich dort wohl. Die meisten Betroffenen arbeiten jedoch – wohl auch noch in den nächsten Jahren – in einer Werkstätte für behinderte Menschen. Sie haben dort ihre Freunde und sind stolz auf die geleistete Arbeit. Sie zeigen einen hohen Einsatz, sind zuverlässig und besitzen eine hohe soziale Kompetenz. Wichtige Fähigkeiten für einen jungen Menschen – egal ob behindert oder nicht.

 

Wir sind Mitglied in folgenden Verbänden: